Kredit | Kredite | Sofortkredit | Ratenkredit | Autokredit | Privatkredit | Kredit ohne Schufa | Kreditrechner
 
Kredit-Startseite
Kreditvergleich
Kredit-Antrag
Kredit-Rechner
Rechenbeispiele
Onlinekredit
Autofinanzierung
Kredit-Lexikon



Kreditbürgschaft

Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Dritten um einen Darlehensnehmer und bei dem Gläubiger um eine Bank, die das Darlehen gewährt. Die Bürgschaft sichert damit als eigene Leistungsverpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger die Schuld des Dritten (Hauptschuld).



>> zurück zur Übersichtsseite des Kredit-Lexikons


Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit und Korrektheit aller Angaben auf diesem Portal.

Kredit günstig - günstiger Kredit Kfz-Auskunft
Partner Link to us Impressum Sitemap