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Liquidität

Vor jeder Vertragsunterzeichnung muss die Legitimation und Zeichnungsberechtigung des Kunden sowie ggf. seine Vertretungsbefugnis anhand von Personalausweis, Reisepass, Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung geprüft werden.

In der Betriebswirtschaftslehre ist Liquidität die Fähigkeit, seinen zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit und uneingeschränkt nachkommen zu können. Es werden hier verschiedene Grade bzw. Ordnungen verwendet, die sich auf den Zeitraum beziehen, zu dem die Verpflichtungen fällig werden. Bspw. unterscheidet man zwischen kurzfristigen (unter 1 Jahr), mittelfristigen (1-5 Jahre) und langfristigen Verpflichtungen (über 5 Jahre). Die Abgrenzung ist allerdings fließend und nicht festgeschrieben, so dass für den jeweiligen Zweck die geeigneten Ordnungen selbst definiert werden können.



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