Verbraucherkreditgesetz (VKG)
Das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) gehörte zu den Gesetzen, die vornehmlich den Verbraucherschutz sicherstellen wollten und insbesondere auf die modernen Entwicklungen im Kreditgewerbe reagieren sollte. Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2002 wurde das Verbraucherkreditgesetz (zum 31. Dezember 2001) aufgehoben und in das BGB integriert. Das Verbraucherkreditgesetz war nach Art. 229 § 5 EGBGB bis zum 1. Januar 2003 auf Verträge, die vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden, anwendbar, sofern es sich - wie im Regelfall - um Dauerschuldverhältnisse handelt. Nunmehr sind allein die Vorschriften des BGB anwendbar.
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