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Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsentschädigung ist zu leisten, wenn ein Kreditvertrag mit festem Zinssatz während der Zinsbindungsfrist vorzeitig, seitens des Kreditnehmers beendet wird. Der Gläubiger kann den dadurch entstehenden Zinsausfallschaden verlangen. Ein Schaden entsteht immer, wenn der vertraglich vereinbarte Zinssatz über dem aktuellen Satz für Neuausleihungen liegt. Je länger die Restlaufzeit bis zum Ende der Zinsbindung, desto höher fällt die Entschädigung aus. Für eine vorzeitige Kündigung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, ansonsten kann der Darlehengeber die Zustimmung verweigern.



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