Auszahlungsvoraussetzungen


Banken zahlen ein Darlehen erst dann aus, wenn alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählen vor allem vollständig unterzeichnete Darlehensverträge, die Eintragung der Grundpfandrechte an vereinbarter Rangstelle im Grundbuch sowie sonstige von der Bank gemäß den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls verlangte Urkunden und Nachweise, wie z.B. Grenzatteste und Bauschein.

Grundsätzlich gelten natürlich die gesetzlichen Vorgaben beim Vertragsabschluss wie z.B. dass der Kreditnehmer voll geschäftsfähig ist. Bei Aufnahme eines Ratenkredits kommen noch Kriterien wie Beschäftigung in einem Angestellenverhältnis (mind. seit 6 Monaten), kein negativer Schufaeintrag, etc. hinzu.

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