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Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis (in der Schweiz: Art. 47 BankG, in Deutschland im Wesentlichen als vertragliche Zusicherung ausgestaltet) bezeichnet Verschwiegenheitspflicht und Recht der Auskunftsverweigerung von Banken gegenüber Dritten (wie zum Beispiel staatlichen Institutionen) über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden. Kreditinstitute dürfen und müssen nur in speziellen, gesetzlich geregelten Fällen von ihre Auskunftsverweigerungspflicht abweichen und bestimmten Institutionen Informationen zur Verfügung stellen, die von diesen verlangt werden. Das Bankgeheimnis zählt zum elementaren Schutz der Privatsphäre der Menschen, steht jedoch im Konflikt mit dem legitimen Anspruch des Staates (und der ehrlichen Steuerzahler) auf eine zutreffende Besteuerung von Vermögen und Zinseinnahmen. Das Bankgeheimnis wurde deswegen im Zug der Einführung der Zinsabschlagsteuer (in der Schweiz Verrechnungssteuer) gelockert.



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